Die Rechtsanwaltskanzlei Henning C. Behrens arbeitet unabhängig und selbstständig von anderen Rechtsanwälten und Kanzleien.
Gleichwohl wurde mit Rößler Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft eine Bürogemeinschaft gegründet. Dies dient allein dem Zweck Personal, Räumlichkeiten sowie Büroausstattung gemeinsam zu nutzen. Gleichzeitig findet zwischen den beteiligten Rechtsanwälten ein reger fachlicher Austausch satt.
Vertragspartner bei Mandatierung der Rechtsanwaltskanzlei Henning C. Behrens ist ausschließlich Rechtsanwalt Henning C. Behrens und nicht Rechtsanwalt Sobe oder die Rößler Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft (Rechtsanwalktskanzlei Tilo Rößler, Rechtsanwalktskanzlei Frank Pretzsch und Rechtsanwalktskanzlei Dr. Stephan Schmitt). Umgekehrt gilt das gleiche für Mandanten von Rechtsanwalt Sven Sobe und der Rößler Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft. Eine vertragliche Bindung oder sonstige Rechtswirkungen kommen zwischen diesen Mandanten und Rechtsanwalt Henning C. Behrens durch die Mandatierung von Rechtsanwaltkanzlei Sven Sobe oder der einzelnen Rechtsanwaltskanzleien der Rößler Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft nicht zustande.